Schulträger

Genossenschaft

Träger der Schule ist die gemeinnützige Genossenschaft Peter-Härtling-Privatgymnasium Nürtingen eG, Sigmaringer Straße 15/1 in 72622 Nürtingen. Der Schulbetrieb wird finanziert durch die monatlichen Beiträge der Eltern, durch staatliche Zuschüsse sowie durch Kapital und Spenden der Eltern und anderer Förderer. In Baden-Württemberg werden Schulen in freier Trägerschaft ab dem 4. Jahr durch staatliche Zuschüsse unterstützt. Seit Ende 2010 erhält unsere Schule staatliche Zuschüsse. Die rechtlichen Grundlagen sind durch das Genossenschaftsgesetz sowie durch unsere Satzung geregelt. Im Abstand von zwei Jahren wird die Geschäftstätigkeit des PHG durch einen Prüfungsverband geprüft, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Organe der Genossenschaft: Generalversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand. Zuständiger Prüfungsverband: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart.

 



Vorstand

Der Vorstand unserer Genossenschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und trägt  die Verantwortung für den erfolgreichen Geschäftsbetrieb der Genossenschaft, d.h. insbesondere für den Schulbetrieb und für die Finanzen. Leitlinien der Vorstandsarbeit sind u.a. die Satzung der Genossenschaft und das Genossenschaftsgesetz. Im zweijährigen Turnus wird die Geschäftstätigkeit unserer Genossenschaft durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verantwortung im Vorstand ist wie folgt geregelt (Stand: 09.05.2022)

Dr. Yoka Kaup: Schulleitung, Personal
Prof. Dr.-Ing. Wilhelm Ruckdeschel: Finanzen, Infrastruktur, Marketing

Timo Günther: Prokurist 

 



Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium unserer Genossenschaft des Peter-Härtling-Gymnasiums. Er besteht satzungsgemäß aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung, also den Mitgliedern, gewählt werden. Die konkrete Zahl der Aufsichtsratsmitglieder legt die Generalversammlung durch Beschluss fest. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Seine Aufgaben bestehen darin, den Vorstand zu bestellen, ihn zu beraten, zu fördern und insbesondere aber auch das Geschäftsziel der PHG-Genossenschaft zu überwachen und zu kontrollieren. Dazu finden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen statt, in denen der eingeladene Gesamtvorstand über aktuelle Herausforderungen, die Geschäftsentwicklung und –planung der Genossenschaft berichtet. Ein besonderes Augenmerk des Aufsichtsrates liegt in der Prüfung des Jahresabschlusses und der Berichterstattung an die Mitgliederversammlung. 

Mitglieder des Aufsichtsrates: Anja König-Steinkühler (Vorsitzende), Martin Huppenbauer (Stellvertreter), Jochen Bareiß (Schriftführer), Thomas Ahr (Mitglied des Aufsichtsrates)

 



Stipendienkuratorium

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Stipendienfonds Peter-Härtling-Gymnasium können auf begründetes Gesuch hin finanzielle Zuschüsse zum Schulgeld gewährt werden. Ziel der Bezuschussung ist die Sicherstellung des Grundsatzes, dass der Besuch des Peter-Härtling-Gymnasiums für geeignete Schüler nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten scheitern darf. Über den Antrag entscheidet das Kuratorium des Stipendienfonds. Dieses besteht aus: je einem Vertreter des Fördervereins, des Elternbeirates und der Schulleitung. Die Mitglieder des Stipendienkuratoriums werden jährlich, jeweils zum Schuljahresanfang, von den jeweiligen Gremien bestimmt und bekannt gegeben. Der Vertreter des Fördervereins übernimmt den Vorsitz des Stipendienkuratoriums.

Der Antrag ist zu richten an:
Peter-Härtling Gymnasium Nürtingen
Vorsitzende des Stipendienkuratoriums
Sigmaringer Straße 15/1
72622 Nürtingen